Zitat WDR:
Das OVG Münster hat das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekippt. Bordelle können demnach in NRW wieder öffnen.
Bordellbetreiber und Prostituierte in NRW können ihre Dienstleistungen vorläufig wieder anbieten. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße voraussichtlich gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Dienstag in einem Eilbeschluss.
Es handele sich bei dem Verbot nicht mehr um eine notwendige Schutzmaßnahme, die die damit verbundenen Grundrechtseingriffe rechtfertige.
Link dazu LINK
Oder auch LINK
Ich glaube, ich fahre heute abend mal am Platz vorbei....
Gruß
p.