Corona-Pandemie und kein Ende in Sicht.

  • Hallo,

    Naja, wieviele von denen wurden getestet ?


    Ich glaube das gerade diese Gruppe Menschen nicht zum Arzt geht, wenn man Krank ist. Eher wird man sich mit dem Zeugs das man einnimmt abschiessen um sich besser zu fühlen.

    an der Studie teilgenommen haben ja die Beratungsstellen für Drogensüchtige, es geht also um diejenigen, die regelmäßig da vorbeikommen (z.B. um Spritzen zu tauschen oder den Konsumraum zu nutzen) und somit im Blick der Mitarbeiter sind.


    Aus Bochum wird da berichtet, dass es bei den ca. 1000 Klienten der Beratungsstelle "mehrere" Verdachtsfälle gab, die anschließenden Tests aber alle negativ waren - genaue Zahlen werden leider nicht genannt.


    Gruß BJ

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  • Kopie aus der Homepage von myerodate:
    Corona – Bordellen droht der nächste Shutdown

    09.10.2020 Berlin
    In Deutschland breitet sich die Lungenkrankheit „Covid-19“ weiter rasant aus. Am 9.10.2020 wurden für die Bundesrepublik aktuell 4516 Neuinfektionen gemeldet. Im Verlauf der letzten 7 Tage waren es laut RKI 18437 Neuinfektionen. Für die Landesregierungen, in denen Prostitution seit dem 16. September 2020 wieder erlaubt wurde, Grund genug erneut ein Prostitutionsverbot in Betracht zu ziehen.
    Schließung der Bordelle bleibt unvermeidlich
    Die nächsten Tage sind entscheidend. Steigt die Zahl der Neuinfektion weiter so drastisch an, werden die Landesregierungen entscheiden. Ein erneute Schließung der Bordelle bleibt dann unvermeidlich.


    Gerade erst wurde die Prostitution wieder erlaubt,da droht angesichts steigender Infektionszahlen erneute
    Verbote der Prostitution.
    Inzwischen haben die ersten Städte wie z.B. Solingen bereits die Prostitution erneut verboten.
    Es ist zu befürchten,daß weitere Städte folgen werden.

  • Und alles andere bleibt weiterhin offen ?
    Dann geht das ganze wieder vors Gericht und wird gekippt.


    daran merkt man doch wie verzweifelt die Politik ist und sich an den Fallzahlen festbeißt.
    Klar ist es schön das man sich bemüht es niedrig zu halten. Aber es muss auch andere Lösungen geben als Verbote und Strafen.

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  • Naja so einfach ist das nicht mit dem klagen in Solingen zum Beispiel wurde ein komplettes Prostitutionsverbot per Allgemeinverfügung ausgesprochen und dann wird klagen nix bringen wenn andere Städte so nachziehen würden wäre erstmal Schicht im Schacht ....
    Bin mal auf Freitag gespannt ob Herr Laschet was dicht macht und vorallem was meiner Meinung nach müssten zuerst Bordelle und Bars dicht gemacht werden.

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  • Aus welchem Grund kann man nicht dagegen klagen ?

    Weil es schwierig ist ...
    Hier die Erklärung:
    Unter einer Allgemeinverfügung versteht man einen Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihrer Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft, § 35 S. 2 VwVfG. Es handelt sich also um eine konkret-generelle Regelung, die sich an eine unbestimmte Anzahl von unmittelbaren personalen Adressaten für einen bestimmten Sachverhalt richtet. Damit entfaltet eine solche Allgemeinverfügung unmittelbare Wirkung nach außen und ist von dem angesprochenen Personenkreis einzuhalten. Dabei ist zu beachten, dass die Allgemeinverfügungen sofort vollziehbar sind, Widersprüche gegen diese also nicht zur Aussetzung der Allgemeinverfügung führen, bis über den Widerspruch entschieden wurde (vgl. § 28 Abs. 3 i.V.m § 16 Abs. 8 IfSG). Auch wenn eine entsprechende Allgemeinverfügung angefochten wird ist diese einzuhalten, bis eine Entscheidung vorliegt. Vor diesem Hintergrund können Verstöße gegen die Allgemeinverfügung im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren geahndet werden. Zudem können die zuständigen Ordnungsbehörden die Einhaltung der Allgemeinverfügung über ordnungsbehördliche Maßnahmen, wie die Verhängung eines Zwangsgeldes oder die Anordnung von Ordnungshaft, durchsetzen.

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  • Die Stadt Essen bietet übrigens auf ihrer Webseite ein Online - Formular für jeden an wo jeder Verstoß gegen die Coronaschutz-Verordnung inklusive Fotos gemeldet werden kann.

  • Hallo LL,

    Dabei ist zu beachten, dass die Allgemeinverfügungen sofort vollziehbar sind, Widersprüche gegen diese also nicht zur Aussetzung der Allgemeinverfügung führen, bis über den Widerspruch entschieden wurde (vgl. § 28 Abs. 3 i.V.m § 16 Abs. 8 IfSG). Auch wenn eine entsprechende Allgemeinverfügung angefochten wird ist diese einzuhalten, bis eine Entscheidung vorliegt.

    das heißt doch, dass man sehr wohl gegen eine Allgemeinverfügung klagen kann oder sogar - noch niederschwelliger - Widerspruch einlegen kann.


    Nach diesem Zitat bliebe die Allgemeinverfügung allerdings gültig, bis über den Widerspruch oder die Klage entschieden wurde ("keine Aussetzung" oder "keine aufschiebende Wirkung"). Es ist also das gleiche, was auch für die Corona-Schutzverordnung galt, gegen die ja erfolgreich geklagt wurde.


    Auch zur aufschiebenden Wirkung gibt es durchaus Fundstellen im Netz, wo das Gegenteil steht, z.B. hier:




    oder auch in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig:


    Es wird festgestellt, dass der Widerspruch des Antragstellers vom 17.6.1999 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 5.6.1999 aufschiebende Wirkung hat.


    Gruß BJ

  • Naja im Netz steht ja so einiges na Müll drin ...
    Klar kann man dagegen nur ist es halt schwieriger und langwieriger mehr habe ich oben auch nicht gesagt ...

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  • Hallo LL,

    Naja im Netz steht ja so einiges na Müll drin ...

    das Verwaltungsgericht Leipzig zumindest halte ich in Sachen Recht für eine seriöse Quelle...

    Klar kann man dagegen nur ist es halt schwieriger und langwieriger mehr habe ich oben auch nicht gesagt ...

    Klar, aber wenn ein Widerspruch reicht und man noch nicht mal dagegen klagen muss, wird es nach meinem Verständnis eher einfacher und nicht schwieriger, gegen eine Allgemeinverfügung vorzugehen.


    Theoretisch würde es dann reichen, wenn eine Prostituierte Widerspruch einlegt, durch die aufschiebende Wirkung dürfte sie dann sofort weiterarbeiten. Falls keine aufschiebende Wirkung eintritt dürfte es bis zu einer Entscheidung aber deutlich kürzer dauern als bei einer Klage.


    Aber in Sachen Solingen in es unwahrscheinlich, dass das eintritt, denn die Zahl der Prostituierten dort ist doch recht überschaubar:



    Zwölf Prostituierte sind amtlich gemeldet



    Ein Bordell mit vielen Prostituierten gebe es in Solingen seit Jahrzehnten nicht mehr. Und die fünf gemeldeten Betriebe würden schon seit Jahren unauffällig betrieben. Gemeldete [von der Forumssoftware zensiert, daher auseinander geschrieben] Str_ich_er oder Callboys gebe es in Solingen keine, wie auch kein Drogen- oder Straßenstrich bekannt sei.


    Gruß BJ

    Einmal editiert, zuletzt von BJ_Lover ()

  • Hallo LL,

    das Verwaltungsgericht Leipzig zumindest halte ich in Sachen Recht für eine seriöse Quelle...

    Da steht aber nun mal, dass ein Widerspruch reicht - man muss also noch nicht mal dagegen klagen, was es nach meinem Verständnis einfacher und nicht schwieriger macht, gegen eine Allgemeinverfügung vorzugehen.
    Theoretisch würde es dann reichen, wenn eine Prostituierte Widerspruch einlegt, durch die aufschiebende Wirkung dürfte sie dann sofort weiterarbeiten. Falls keine aufschiebende Wirkung eintritt dürfte es bis zu einer Entscheidung aber deutlich kürzer dauern als bei einer Klage.


    Aber in Sachen Solingen in es unwahrscheinlich, dass das eintritt, denn die Zahl der Prostituierten dort ist doch recht überschaubar:

    Da ich davon ein bisschen Ahnung habe sehe ich das zwar anders aber egal nun du hast die Meinung ich habe die ...
    Fertig keine Zeit und keine Lust sowas hier mehr auszudiskutieren die Frau Merkel und der Herr Laschet werden schon die richtigen Entscheidungen treffen ...
    Viel interessanter finde ich das Online - Formular wo jeder Verstoß gegen die Coronaschutz-Verordnung gemeldet werden kann sowas sollte jede Stadt haben dann werden die die unbeteiligte in Gefahr bringen viel schneller zur Rechenschaft gezogen hat die Stadt Essen echt top gemacht.

  • die unbeteiligte in Gefahr bringen viel schneller zur Rechenschaft gezogen hat die Stadt Essen echt top gemacht.

    Der grösste Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
    Ich finde das Formular ist ein Tiefpunkt unserer Demokratie.
    Und es wird nur dazu führen das die Anzahl derjenigen die die Massnahmen ablehnen ansteigen wird.

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  • Warten wir mal ab wie die Politiker auf die aktuelle Lage reagieren.
    Die ersten Städte haben schon per Allgemeinverfügung die Prostitution erneut verboten.
    Da ist es zu befürchten,daß weitere Städte folgen werden. Zumal immer mehr Städte die Inzidenzzahl
    von 50 überschreiten.
    Das macht dann eine Neubewertung der Lage notwendig. Wenn es wieder zu Schließungen kommen sollte,
    müssen sie meiner Meinung auch für andere,ahnlich riskante Gewerbe gelten.

    Klar ist es schön das man sich bemüht es niedrig zu halten. Aber es muss auch andere Lösungen geben als Verbote und Strafen.

    Verbote und Strafen sind natürlich unschön.
    Aber was soll man anderes tun ???
    Wies aussieht kann nur eine Massenimpfung das Virus besiegen. Doch bis die Impfstoffe ausreichend getestet
    und zugelassen werden dauert das lange.
    Nochmal lange wird es dauern bis dann alle geimpft sein werden.
    Bis dahin kann man nur versuchen die Infektionszahlen möglichst gering zu halten und das Ansteckungsrisiko
    so weit wie möglich zu minimieren.
    Es darf nicht geschehen,daß unser Gesundheitssystem zusammenbricht und erkrankten mit schweren Verläufen nicht mehr geholfen werden kann.
    Ich denke wir kommen nicht weit,wenn wir auf Eigenverantwortung setzten.
    Es gibt leider zu viele uneinsichtige und verantwortungslose Mitmenschen.
    Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation und jeder muß mithelfen damit die Pandemie beherschbar bleibt.

  • Der grösste Lump im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.Ich finde das Formular ist ein Tiefpunkt unserer Demokratie.
    Und es wird nur dazu führen das die Anzahl derjenigen die die Massnahmen ablehnen ansteigen wird.

    Sehe ich anders ;)
    Soll wohl auch gut laut Stadt Essen von den Bürgern angenommen werden das Formular ...
    Wer sich nicht an die Regeln hält und andere fahrlässig gefährdet der gehört meiner Meinung nach gemeldet und bevor 10 Leute beim Ordnungsamt anrufen und ständig die Leitung blockieren ist das meiner Meinung nach eine sehr gute Lösung ...

    Einmal editiert, zuletzt von Uli56Mh ()

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