Corona-Pandemie und kein Ende in Sicht.

  • Hallo BJ


    Ich habe mich auch darüber gewundert,daß Bordelle schon in sechs Bundesländern geöffnet sein sollen.
    Hatte vermutet etwas verpaßt zu haben.
    Bekannt sind mir die Bundesländer Saarland,Berlin,Niedersachsen und jetzt Sachsen Anhalt, in denen Prostitution unter Auflagen wieder erlaubt ist.


    Gruß: Rasputin

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mich auch darüber gewundert,daß Bordelle schon in sechs Bundesländern geöffnet sein sollen.

    und schon sind es sieben...


    Das OVG Münster hat das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gekippt. Bordelle können demnach in NRW wieder öffnen.

    Zur Begründung des Gerichts:


    Nicht höhere Infektionsgefahr als beim Sport oder privaten Feiern
    Ähnlich wie beim Sex werde auch beim Sport oder im Fitnessstudio heftig geatmet und vermehrt virushaltiges Aerosol verteilt. Auch sei nicht ersichtlich, warum die Gefahr bei sexuellen Dienstleistungen höher als bei privaten Feiern mit bis zu 150 Personen sein soll. Den Infektionsgefahren könne durch begleitende Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen begegnet werden.

    Und schließlich zur Rechtskraft:

    Der Beschluss ist laut Gericht unanfechtbar.

    Oder, wie Günter Schabowski es formulieren würde: "Das tritt nach meiner Kenntnis... ist das sofort, unverzüglich". Der NRW-Regierung bleibt also nur eine neu begründete Verordnung, um die Rechtskraft zu verhindern...


    Gruß BJ


    PS: natürlich wird es nicht sofort wieder losgehen denn es müssen ja erst Hygienekonzepte vorgelegt und abgenommen werden, so wie das in anderen Branchen auch der Fall ist - aber gespannt darf man auf den weiteren Verlauf sein.

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  • Ich habe mir die Doku gerade angeschaut.
    U.a. wurde die Essener Stahlstraße und der Kirmesplatz gezeigt.
    Ich halte die Sendung für sehenswert.
    Hier kann man sie in der Mediathek sehen:


    https://www1.wdr.de/mediathek/…r-immer-verboten-100.html

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  • Hallo Rasputin,

    Ich halte die Sendung für sehenswert.

    sie war auf jeden Fall sehenswert, z.B. dass die Sozialarbeiterinnen, die sonst im Container am Kirmesplatz ansprechbar sind, die DLs auch mit dem Auto auf der Gladbecker betreut und versorgt haben war mir nicht bekannt.


    Und erstaunlich, dass der WDR nicht nur den Titel kurzfristig geändert hat ("Sexarbeit - ein ganz normaler Job" statt "für immer verboten?") sondern auch die Reportage erweitert / umgeschnitten hat und so die aktuelle Situation mit einbezieht hat mich gewundert...

    Hier kann man sie in der Mediathek sehen:


    www1.wdr.de/mediathek/video/se…r-immer-verboten-100.html

    Danke für den Link!


    Gruß BJ

  • Neue Corona-Schutzverordnung für NRW:


    https://www.land.nrw/corona



    Kopie aus der Anlage "Hygiene-und Infektionsschutzstandards"zur Corona-Schutzverordnung ab16.September:



    XIV. Sexuelle Dienstleistung und Betrieb von Prostitutionsstätten und -fahrzeugen
    Die Erbringung sexueller Dienstleistungen sowie der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bzw. von Prostitutionsstätten
    oder -fahrzeugen ist nur zulässig, wenn neben der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln die folgenden
    grundsätzlichen Verhaltens- und Hygienevorgaben beachtet werden:
    1. Es dürfen nur Einzelkontakte angeboten werden. Andere Personen dürfen sich während der Erbringung
    der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.
    2. Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sind von der sexuellen
    Dienstleistung auszuschließen. Ihnen ist der Zutritt zu den Prostitutionsstätten und -fahrzeugen zu
    verweigern; Ausnahmen sind bei Prostituierten mit ärztlichem Attest, dass das Nichtvorliegen einer Covid-
    19-Infektion bestätigt, zulässig.
    3. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen gemäß § 2 Abs. 3
    CoronaSchVO außer an Sitzplätzen in Aufenthaltsbereichen verpflichtend. Im Kontakt zwischen Kundinnen
    und Kunden sowie den Prostituierten ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen unabhängig vom
    Ort der sexuellen Dienstleistung ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten; § 2 Abs. 3
    CoronaSchVO gilt entsprechend.
    4. Außer während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung ist auch in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen
    der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
    5. Die Prostituierten bzw. die Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes haben die Kontaktdaten
    (Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse, Telefonnummer) der Kundinnen und Kunden zu erheben
    und vertraulich für 4 Wochen gemäß § 2a Abs. 1 CoronaSchVO aufzubewahren.
    6. Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte haben sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die
    Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Hierzu sind in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen Waschgelegenheiten
    oder Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher anzubieten bzw. außerhalb dieser Orte von
    den Prostituierten mindestens Desinfektionsmittel mitzuführen.
    7. Nach jedem Kontakt sind die Räume, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wurde, für 15 Minuten
    zu lüften.
    8. Von den Prostituierten oder den Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten gestellte Bettwäsche
    muss nach jeder Kundin/jedem Kunden gewechselt werden. Ebenso muss nach jeder Kundin/jedem
    Kunden eine Reinigung/Desinfektion möglicher Kontaktflächen sowie aller verwendeten Materialien/Sexspielzeuge
    erfolgen. Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/
    oder gereinigt werden.
    9. Ausschank und Ausgabe sowie der Konsum von Lebensmitteln, Getränken und stimulierenden Substanzen
    durch Kundinnen und Kunden in den Räumen, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wird, sind
    unzulässig. In anderen Räumen der Prostitutionsstätten gelten die für gastronomische Betriebe nach dieser
    Anlage geltenden Regelungen entsprechend.
    10. Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten müssen ihre Beschäftigten bzw. die in ihren
    Einrichtungen tätigen Prostituierten über die nach dieser Anlage gebotenen Hygiene und –Schutzmaßnahmen
    informieren. In Prostitutionsstätten und -fahrzeugen sind Kundinnen und Kunden durch Hinweisschilder
    und Aushänge über die allgemeinen Hygieneregeln und die besonderen Regeln nach dieser Anlage zu
    informieren.
    11. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind abzuweisen
    und ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.

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  • Sex nur mit Maske.Die Corona-Regeln für Prostituierte:



    https://www1.wdr.de/nachrichte…orona-regeln-nrw-100.html



    Das Interview mit der Prostituierten vom WDR halte ich für unglaubwürdig und an der Realität vorbei.
    Sie hatte angeblich schon vorher die Kontaktdaten von allen ihren Kunden.
    Das glaube ich nicht !!!
    Viele Männer,die Dienstleistungen von Prostituierten aufsuchen leben in einer festen Beziehung.
    Da war schon immer Diskretion geboten.
    Diese Männer geben ganz sicher nicht so einfach ihre Kontaktdaten preis.
    Ich wunder mich nur,daß in der Corona-Schutzverordnung nicht die Pflicht zur Vorlage des Personalausweises
    verlangt wird.
    Außerdem erklärt sich die Dame absolut damit einverstanden,die Regeln einzuhalten.
    So einfach ist das sicherlich nicht.
    Die Pflicht den Mund-und Nasenschutz während der gesamten Zeit der Dienstleistung zu zu tragen schließt
    sämtlichen Oralverkehrt aus.

    2 Mal editiert, zuletzt von Rasputin ()

  • Hallo zusammen,


    die WAZ berichtet:


    PROSTITUTION: STADT BOCHUM WILL BERATEN STATT KONTROLLIEREN


    Die Regeln seien soweit OK und wie erwartet, wird berichtet, Probleme mache allerdings das Waschen der Bettwäsche und Kleidung nach jedem Freier, da es in den Häusern oft nur eine Waschmaschine gebe.


    Die Beratungsstelle Madonne fürchtet, dass einige der in die Illegalität abgewanderten DLs da bleiben, um die Miete im Bordell zu sparen.


    Gruß BJ

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  • Hallo Scorpio,

    Aus der WDR-Mediathek:


    Käuflicher Sex in Zeiten von Corona

    danke, interessanter Beitrag, einer der ersten, der sich mit dem jetzt wieder erlaubten Paysex beschäftigt.


    Erstaunlich finde ich, dass sich beim Pascha nichts tut, denn Insolvenz heißt ja "nur" Zahlungsunfähigkeit, also nicht, dass ein Laden schließen muss (oder geschlossen bleibt), sondern im Gegenteil, dass nach Lösungen für einen Weiterbetrieb gesucht werden kann und soll...


    Gruß BJ

  • Darüber hinaus ist eine verpflichtende Terminvereinbarung vorgesehen, digital oder telefonisch.

    Das müsste doch heißen, dass weder Laufhäuser oder -straßen noch der Straßenstrich ihren Betrieb wieder wie gewohnt aufnehmen dürfen...


    Grüße BJ

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  • Hallo zusammen,


    passt zwar nicht ganz zum Thema des Forums aber zumindest auf dem Straßenstrich arbeiten ja auch viele Junkies...


    Die WAZ berichtet über eine Studie der Uni Frankfurt zu Drogensucht in Zeiten von Corona:


    WAZ Bochum: FORSCHUNG ÜBERRASCHT: WIE CORONA BOCHUMS DROGENSZENE TRIFFT


    Die Studie ergibt u.a., dass sich in 21 beteiligten Städten kein einziger Drogenabhängiger (es geht hier um harte Drogen) bis Ende April mit Corona infiziert hatte. Die Zeit danach ist noch nicht ausgewertet.


    Der WAZ-Artikel geht noch weiter: laut der Beratungsstelle "Krisenhilfe" ist bis heute unter den 1000 bekannten Schwerstabhängigen kein einziger Corona-Fall bekannt.


    Erstaunliche Ergebnisse und man hat scheinbar noch keine Ahnung, warum es so ist - immerhin gehören Drogenabhängige ja aufgrund von Vorerkrankungen zur Risiko-Gruppe...


    Gruß BJ

  • Naja, wieviele von denen wurden getestet ?


    Ich glaube das gerade diese Gruppe Menschen nicht zum Arzt geht, wenn man Krank ist. Eher wird man sich mit dem Zeugs das man einnimmt abschiessen um sich besser zu fühlen.

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