Quittung von Hure für Leistung am Strassenstrich

  • Seit einigen Jahren ist [lexicon]Prostitution[/lexicon] erlaubt und die Damen müssen ein Gewerbe anmelden. Laut Gesetz ist jeder Gewerbetreibende verpflichtet eine Quittung auszustellen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
    Wenn ja, wie sieht die Quittung aus ?( Grins :thumbup: :thumbup:

  • Ich muß mal ehrlich sagen ich habe noch nie so eine Erfahrung gemacht, Da ich morgen in Dortmund bin werde ich mal fragen. Schätze aber mal das ich wohl eine Quittungsblock selber mitbringen muß.


    Rein rechtlichj gebe ich dir recht. Mal sehen wie die morgen darauf reagieren die Sexwörkerinnen. ich lach mich jetzt halb schlapp.


    Vorrallem du kann ja dann das Ordungsamt anrufen. Ich glaube laut VO ist da ein Verwarnungsgeld drin.


    Aber Scherz beiseite wer will sich eine Quittung schreiben lassen, damit die eigene Ehefrau sieht das der Herr Gemahl im [lexicon]Puff[/lexicon] war.


    Da kann ich nur sagen aua, solanghe der nicht auf devote [lexicon]SM[/lexicon] Spiele steht.

    AO Nein danke !!! Hepatits und Aids lassen grüßen..

  • Seit dem 1. Januar 2002 gibt es in Deutschland das `Prostitutionsgesetz`!Dieses Gesetz regelt die rechzliche Stellung der [lexicon]Prostitution[/lexicon] als Dienstleistung.Damit wollte man die rechtliche und soziale Stellung von Prostituierten verbessern.Seitdem können sich Prostituierte regulär Kranken-,Arbeitslosen- und Rentenversichern.


    Endlich wurde das `horizontale Gewerbe`jedem anderen Gewerbe gleichgestellt.Davor bewegte man sich in einem rechtfreien Raum.Prostitution galt damals als sittenwidrig!


    Somit würde eine solche Quittung durchaus Sinn machen.Aber ich glaube niemand von uns hat eine solche Quittung jemals gesehen bzw. jemals eine verlangt.Ich denke,wenn wir auf dem [lexicon]SS[/lexicon] eine Frau danach fragen würden,die aus Bulgarien,Rumänien ect. kommt und kaum ein Wort Deutsch spricht,würde sie wohl garnicht verstehen was wir von ihr wollen.


    Für uns Freier wäre es sicher gut,wenn wir diese Kosten für diverse Dienstleistungen von der Steuer absetzen könnten. :c008: Dann könnten wir diese Quittungen gebrauchen.


    Außerdem möchte ich zu bedenken geben,wie viele Kauf-und Dienstleistungsgeschäfte in anderen Branchen ohne eine Quittung abgewickelt werden.Es ist doch überall verbreitet und üblich ,daß nicht alles ordentlich verbucht wird.Schwarzarbeit ist doch in sehr vielen Branchen fast schon selbstverständlich.


    Seit einiger Zeit müssen Prostituierte die z.B. auf dem Dortmunder Straßenstrich arbeiten jeden Tag 6 Euro Vergnügungssteuer bezahlen.


    Und die Bezahlung dieser Vergnügungssteuer wird im Gegensatz zur Schwarzarbeit in anderen Branchen kontolliert! :c024:

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  • soll es ja bald geben. Oder gibt es das schon? Bin da nicht mehr ganz auf dem Laufenden.


    Es geht darum, dass auch Behinderten Menschen [lexicon]Sex[/lexicon] zusteht und gut tut. Zurzeit müssen sie sich das zusammen sparen. Und Hut ab vor den Kolleginnen die das anbieten.
    Finde ich große Klasse.


    Körperlich und geistig behinderte Menschen brauchen das genauso wie Du und ich.

  • Ich lach mich schlapp, die Gesichter möchte ich sehen wenn ich eine Quittung verlange.
    Im Grunde aber gar nicht so abwägig, nur wie sieht es dann mit der Garantie aus. Bei nichtgefallen Geld zurück oder die nächste Nummer frei :whistling:

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  • Soviel ich weiß wurde bei der Legalisierung der [lexicon]Prostitution[/lexicon] ausgeschlossen, dass ein Kunde von einer Prostiuierten Geld zurück bekommt wenn er mit ihrer Leistung nicht zufrieden war. Kann man also nicht mit Mängelrügen bei Leistungen von Handwerkern oder anderen Dienstleistern vergleichen. Vielleicht hat jemand den passenden Gesetzestext zur Hand?

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  • Im Grunde ist das Gesetz ganz einfach:


    §1 sagt aus, dass nach Erbringung sexueller Dienste ein Anspruch auf Zahlung der versprochenen Gegenleistung besteht. Damit wird klargestellt, dass nicht etwa ein Leistungsanspruch des Kunden auf Erbringung der kompletten Dienstleistung entsteht oder diese gar einklagbar wäre. Es genügt nach dem Gesetz, dass irgendwelche nicht näher definierten sexuellen Dienstleistungen vorgenommen wurden, um den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung wirksam werden zu lassen.


    § 2 gibt vor, dass Klagen mit der Begründung der Sittenwidrigkeit aufgrund der Art der Dienstleistung (Prostitution war ja vor Inkrafttreten des ProstG sittenwidrig) ausgeschlossen sind. Auch die sogen. "Schlechterfüllung" ist nicht justiziabel, denn es kann nach Ansicht des Gesetzgebers keinem Gericht zugemutet werden, über die Qualität der erbrachten Dienstleistung urteilen zu müssen. Darüber hinaus können Entgeltforderungen nicht an Dritte ("Zuhälter", Inkassofirmen) abgetreten werden, sondern müssen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend gemacht werden.


    §3 schafft die Voraussetzung für die [lexicon]Aufnahme[/lexicon] von Prostituierten in die Sozialversicherung, wobei das gesetzlich vorgesehene "Weisungsrecht" (Direktionsrecht) eines möglichen Arbeitgebers (z. B. Bordell- oder Clubbetreiber) dabei ausdrücklich eingeschränkt wird. So darf z. B. kein Arbeitgeber einer angestellten Prostituierten vorschreiben, welche Leistungen sie zu erbringen hat und wie diese zu erbringen sind.


    Wie gesagt, das ist der Gesetzestext mit einer "Übersetzung" des Juristendeutsch in die "normale deutsche Sprache." ;)

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