Diskusion zum Urteil :Prostituierte sind in de r Regel Arbeitnehmerinnen

  • schichtpläne für bis zu zwei wochen, preise vom betreiber diktiert ("die frauen haben sich untereinander geeinigt"--> ja klar). kassieren von der empfangsdame. klare vorgaben (nackt oder unterwäsche, dienstags strapsetag), direktionsrecht
    so ist die situation in so manchem bordell mit empfang(kein laufhaus/saunaclub)


    also ich sehe da schon eine fließende grenze zur arbeitnehmerin (dran denken, nicht was gesagt/geschrieben steht gilt, sondern die tatsächliche situation)

  • [lexicon]Prostitution[/lexicon] gilt bislang vor dem Gesetz für eine "Selbstständige Arbeit" ! Wenn es keine selbständige Arbeit wäre,dann würden alle Frauen,die aus Bulgarien und Rumänien kamen illegal hier arbeiten,weil man diesen Menschen zwar eine freie Aufenthaltsgenehmigung bei uns gewährt aber leider keine Arbeitsgenehmigung.Arbeiten dürfen sie als Selbstständige!Prostitution fällt unter dem Chema "Selbstständige Arbeit"!


    Jetzt soll das plötzlich anders sein?


    Was soll dieser Blödsinn ?????????












    [lexicon]Prostitution[/lexicon] soll keine "Selbstständige Arbeit" mehr sein !?


    Sollen etwa alle Frauen,die aus Bulgarien und Rumänien hier herkamen und bei uns arbeiten dies bis Ende des Jahres illegal tun? - ab nächstes Jahr gibt es die "Arbeitnehmerfreizügigkeit"!


    Seit der EU-Osterweiterung können diese Menschen,die aus Bulgarien und Rumänien zu uns kommen als Selbstständige bei uns arbeiten.Das heißt sie können entweder ein Gewerbe anmelden oder sie arbeiten als Prostituierte!


    Die Frage ist wohl,ob [lexicon]Prostitution[/lexicon] wirklich eine selbstständige Arbeit ist?! Arbeitnehmer sind einem Chef unterstellt.


    Sind Frauen,die im Laufhaus arbeiten und täglich Miete bezahlen müssen selbstständig?Sind sie dann nicht Arbeitnehmer von dem Betreiber des Hauses?


    Oder in einem Club?Haben die Frauen,die in einem Club arbeiten nicht ein festes Arbeitsverhältnis mit dem Clubbesitzer?


    Ganz anders auf dem Straßenstrich! Jede Frau,die sich Geld dazuverdienen will darf sich dort hinstellen.Sie ist auch verpflichtet ihren Verdienst zu versteuern.Aber dort ist kein Chef , Die Frauen können dort selbstständig für eigenen Geld arbeiten.


    Ich habe jetzt mit voller Absicht die Rolle eines Zuhälters außen vor gelassen! In meinen Augen ist das nur ein krimineller Zwischenhandel,der absolut keine Daseinsberechtigung hat !!!


    Die Realität sieht aber leider anders aus.


    Wenn man [lexicon]Prostitution[/lexicon] nicht mehr

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  • es geht nicht um die prost an sich, sondern um die bedingungen. prostituierte zu sein heißt nicht gleichzeitig auch selbstständig zu sein. die selbstständigkeit ist eine form, ebenso wäre ein angestelltenverhältnis denkbar.


    Zitat

    Die Frage ist wohl,ob [lexicon]Prostitution[/lexicon] wirklich eine selbstständige Arbeit ist?! Arbeitnehmer sind einem Chef unterstellt.
    Sind Frauen,die im Laufhaus arbeiten und täglich Miete bezahlen müssen selbstständig?Sind sie dann nicht Arbeitnehmer von dem Betreiber des Hauses?
    Oder in einem Club?Haben die Frauen,die in einem Club arbeiten nicht ein festes Arbeitsverhältnis mit dem Clubbesitzer?


    meinen beitrag gelesen? da habe ich ja ein paar indizien genannt, welche auf ein arbeitgeber arbeitnehmerverhältnis schließen lassen. oder bspw. auch, wenn der saunaclubbetreiber sagt, dass due mädels auf jeden fall bei irgendeiner party am samstag da sein müssen (weil er dafür extra dick werbung geemacht hat)

    Einmal editiert, zuletzt von Eunuch ()

  • Und der Bundesfinanzhof sind die Sache ein wenig anders ...



    Quelle: Die Presse

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  • Rasputin in dem Urteilsbegründung steht mit keinem Wort das alle Prostituierten Scheinselbsttändige sind.
    Dort ist von vielen Clubs die Rede aber nich von allen Und leider hat [lexicon]Eunuch[/lexicon] Recht : in vielen Betrieben ist dis Selbständigkeit der Dienstleiserin nur scheinbar in Wahrheit sind sie Weisungsgebunden und deswegen wundert es mich garnicht dass das Gericht hie reine Scheinselbständigkeit annimmt.
    Welche Konsequenzen hätte das ?
    1, Für die Mädels die in solchen Clubs arbeiten in dennen Anwesenheitszeiten und Preise und Bekleidung vorgeschrieben werden müssen von den Betreibern abgeführt werden .Im Zukunft dürftr genauer hingeschaut werden inwieweit die Mädels wirklich Ihre Preise und Zeiten frei gestalten können und im zweifel wird bestimmt vorsorglich eine Scheinselbständigkeit angenommen werden.
    Dientleisterinnen ohne Arbeiterlaubnis dürfen dann in solchen Clubs nicht mehr arbeiten , dies Clubs die in der Regel Saunclubs sind dürften sehr schnell leer von Bulgarinnen und Rumäninen werden zumindest solange bis Arbeitnehmer aus diesen Ländern in Deutschland eine Arbeiterlaubnis bekommen ( spätestens 2014), Für zukünftig der Eu beitetende Lände rwürde das die westen jahre nach dem Beitritt betreffen .
    3.Arbeitnehmer zahlen keine gewerbesteuer bei den dann anzustellenden Dienstleisterinnen wäre die gewerbesteuer eine Sache des Betreibers
    $ Betreiber die Preise auf der Homepage veröffentlichen oder veröffentlicht haben werden arge Problemme bekommen es sei dne sie haben alle Mädels angestellt
    Bitter kann das vor allem für diejenigen Clubbetreiber werden die sich vorher mit dem Finazamt in verbindung gesetzt haben um alles Richtig zu machen und eventuell jetzt trotzdem nachzahlen müssen denndas Finazamt kümmert das eigene Geschwätz von gestern herzlich wenig

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  • Noch ein weiterer Link der weitere Intressante Passagen enthält:
    http://www.rp-online.de/nieder…uo-muss-in-haft-1.3382880

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