Ab heute,dem 1. Oktober tritt eine neue Corona-Schutzverordnung für NRW inkraft,
die bis zum 29. Oktober gültig ist.
Bei sexuellen Dienstleistungen ist jetzt nicht mehr zwingend ein PCR-Test erforderlich.
Es reicht jetzt ein negativer Schnelltest,der nicht älter als 6 Stunden sein darf.
Neue Coronaschutzverordnung ab 1. Oktober 2021 | Das Landesportal Wir in NRW
Bordelle - Welche Corona-Regeln gelten für sexuelle Dienstleistungen und Swingerclubs?
Wir beantworten Ihre Fragen zum Alltag mit dem Coronavirus. Hier: Bordelle - Welche Corona-Regeln gelten für sexuelle Dienstleistungen und Swingerclubs?
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