QuoteDisplay MoreSchlafen am Arbeitsplatz: Gibt es für Prostituierte keine Menschlichkeit?
Ziel der Geschäftsleitung ist es, die Bedingungen, unter denen die Damen hier arbeiten, humaner zu gestalten.
TRIERWEILER. Die Diskussion um [lexicon]Prostitution[/lexicon] berührt die verschiedensten Bereiche öffentlicher und privater Gesichtspunkte und seit die Bundesregierung die Arbeit von Prostituierten in Deutschland im Rahmen der Reform des Prostitutionsgesetzes menschenwürdiger gestalten möchte, ist das heikle Thema erneut von erhöhtem Interesse.
Bereits am vergangenen Mittwoch hatte anlässlich des Welt-Frauen-Tages die Aktion “Rosen ins Bordell” stattgefunden. Tanja Zerfass, Sozialarbeiterin in der Beratungsstelle für Sexarbeiter_innen des Gesundheitsamtes Trier, und Katja Sauer von der AIDS-Hilfe Trier überreichten an den Arbeitsstellen der Frauen wie Bordellen, Wohnungen und Clubs mehr als 100 Rosen als Symbol für die Anerkennung und Wertschätzung der Frauen. Die Aktion soll zur Entstigmatisierung von Sexarbeiterinnen beitragen und die Beratungsstelle des Gesundheitsamtes als Hilfsangebot und Anlaufstelle bekannter machen.
Keine Akzeptanz für Bordelle
[lexicon]Prostitution[/lexicon] bleibt dabei ein empfindliches Thema. Viele lehnen sie grundsätzlich ab. Der Beruf der Prostituierten hat noch immer etwas Anrüchiges, auch wenn er als das älteste Gewerbe der Welt gilt. Bei aller sexuellen Befreiung, die es in den letzten Jahren für die Geschlechter gegeben hat, die Akzeptanz von Bordellen hat sich nicht wesentlich erhöht.
Ein gutes Beispiel dafür sind die aktuellen Vorgänge in Trierweiler-Sirzenich um das Etablissement “Club Elen”. Jetzt hatte die Geschäftsleitung des Clubs vor, die Gegebenheiten der Prostituierten zu verbessern und ein sogenanntes Schlafhaus zu bauen. Ein Gebäude, dass den Damen als Rückzugsort und private Schlafstätte dienen soll. Der diesbezügliche Bauantrag aber wurde abgelehnt. Begründet wurde diese Ablehnung mit dem Verweis darauf, dass im Bebauungsplan des betroffenen Gewerbegebietes die Errichtung eines solchen Gebäudes nicht vorgesehen sei. Sowohl der Widerspruch gegen diese Ablehnung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, als auch die Klage beim Verwaltungsgericht Trier brachten den Betreibern jedoch keinen Erfolg.
Es gibt auch die menschliche Seite
Rechtlich gesehen ist die Angelegenheit völlig in Ordnung. Es ist im entsprechenden Bebauungsplan festgelegt, welche Gebäude in dem Gewerbegebiet errichtet werden dürfen und welche nicht. Ein Schlafhaus für die Mitarbeiterinnen des Clubs ist hier nicht vorgesehen und damit darf das Vorhaben der Geschäftsleitung abgelehnt werden. Das ist die eine Seite. Aber es gibt auch eine andere, nämlich die Menschliche.
Ein Schlafhaus. Nicht mehr und nicht weniger
Manch einer mag vermuten, dass der Club mit diesem Schlafhaus, das lediglich aus vier Schlafzimmern und einem Bad bestehen soll, klammheimlich eine Vergrößerung des Clubs plane. Dem aber ist, wie die Geschäftsleitung in einem Gespräch mit lokalo.de glaubhaft versichert, nicht so.
“Es ist unser Ziel, die Bedingungen, unter denen die Damen hier arbeiten, humaner zu gestalten. Derzeit schlafen sie in einem Gemeinschaftsraum oder aber in den Betten, in denen sie auch ihrem Gewerbe nachgehen. Durch die derzeitigen Gegebenheiten haben sie hierzu keine Ausweichmöglichkeit. Eine Trennung von Arbeitsumfeld und Freizeit ist nach den derzeitigen Bedingungen nicht machbar. Das möchten wir im Interesse der Frauen ändern, indem wir auf dem Nachbargrundstück dieses Schlafhaus errichten. Nicht mehr aber auch nicht weniger.”
Keine Privatsphäre
Seit langem gibt es in Deutschland die Diskussion darüber, dass Prostituierte oftmals unter unmenschlichen Bedingungen arbeiten müssen. Viele regen sich darüber auf und verlangen Änderungen, die von manchem Clubbetreiber, manchmal aus Profitgier, nicht durchgeführt werden. In Trierweiler aber will man etwas tun und da stellen sich nun der Ort und auch der Kreis quer. Sie verweigern den Frauen ein wenig Privatsphäre. Rechtlich gesehen geht das. Menschlich aber auch?
Man kann über [lexicon]Prostitution[/lexicon] denken was man will. Man kann darüber diskutieren und sie ablehnen. Aber wegdiskutieren kann man sie, zumal in einem Land wie Deutschland, das für dieses Gewerbe mit die liberalsten Gesetze hat, nicht.
Wenn auch juristisch gesehen die Gemeinde und der Landkreis Recht haben mögen, so steht doch die Frage im Raum, ob die Frauen in Sirzenich nicht ein Recht auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen haben. Für nahezu jedes Gesetz und jede Vorschrift in Deutschland gibt es Ausnahmeregelungen. Darüber sollte man auch einmal in diesem Fall nachdenken.
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